A. Allgemeine Nutzungsbedingungen für STRANDKORB-BOOKING

  1. Allgemeines

    1. Über die Onlineplattform www.strandkorb-booking.de (nachfolgend „Plattform“) können Verbraucher (nachfolgend „Nutzer“ oder „Sie“) die dort buchbaren Strandkörbe und/oder Freizeit-Fahrräder verbindlich mieten.
    2. Plattformbetreiber und Vertragspartner ist Volker Röder, Heerstraße 60, D-65205 Wiesbaden (nachfolgend „OTIUM-B“) E-Mail info@strandkorb-booking.de.
    3. Diese Nutzungsbedingungen regeln abschließend das Rechtsverhältnis über die Nutzung eines über die Plattform gebuchten Strandkorbs zwischen OTIUM-B und dem betreffenden Nutzer. Individuelle Abreden haben jedoch stets Vorrang.
    4. Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

  2. Angebot und Vertragsschluss

    1. Über die Plattform können Sie einzelne Strandkörbe und/oder Freizeit-Fahrräder mieten. Alle Angebote sind dabei verbindlich.
    2. Mit dem Abschluss Ihrer Buchung nehmen Sie unser Angebot auf Vertragsschluss an. Der Vertrag kommt mit Übermittlung Ihrer Buchung über uns zustande.
    3. Unmittelbar nach Ihrer Buchung erhalten Sie eine Buchungseingangsbestätigung per E-Mail, die gleichzeitig Auftragsbestätigung ist. Diese E-Mail ist/enthält dabei gleichzeitig das elektronische Ticket (nachfolgend „Tickets“), welches Sie zur Nutzung des von ihnen gebuchten Mietobjekt innerhalb des gebuchten Zeitraums berechtigt.

  3. Buchungsvorgang und Ticketerwerb
    1. Über die jeweilige Auswahlseite können Sie das Ticket für das von Ihnen ausgewählten Mietobjekt, einschließlich der gewünschten Nutzungsdauer auswählen. Bei den Freizeit-Fahrrädern als Mietobjekt können Sie zudem entscheiden, ob Sie das/die gebuchten(n) Fahrrad/Fahrräder abholen oder sich zu Ihrer Unterkunft bringen lassen.

      Sie können die gewünschten Buchungen über den gleichnamigen Button in den Warenkorb legen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, im Warenkorb befindliche Buchungen über den Button [X ENTFERNEN] wieder zu löschen. Zudem können Sie weitere Buchungen in den Warenkorb legen, indem Sie über den Button [< WEITER EINKAUFEN] zur Auswahlseite gelangen und neue Buchungen vornehmen.

      Im weiteren Buchungsverlauf können Sie als Gast die Buchung vornehmen oder sich über ein vorhandenes Nutzerkonto anmelden. Wählen Sie sodann die von Ihnen gewünschte Zahlungsart aus und bestätigen unsere AGB.

    2. Bei der Miete von Strandkörben als Mietobjekt gelten zusätzlich unsere Mietbedingungen für Strandkörbe gemäß Buchstabe B. Bei der Miete von Fahrrädern als Mietobjekt gelten zusätzlich Mietbedingungen für Freizeit Fahrräder gemäß Buchstabe C.

    3. Im letzten Schritt finden Sie eine Übersicht über Ihre Buchungsdaten. Auch hier haben Sie jederzeit die Möglichkeit Buchungen über den Button [X ENTFERNEN] wieder zu löschen oder den Buchungsvorgang abzubrechen. Um den Ticketkauf abzuschließen, müssen Sie unsere Nutzungsbedingungen akzeptieren und auf den Button [KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN] klicken. Damit versenden Sie die Bestellung an uns.

    4. Im Anschluss an den Bestellvorgang werden Sie auf die Bezahlseite weitergeleitet, und nehmen gemäß der von Ihnen ausgewählten Zahlungsart die Zahlung vor. Nach erfolgreicher Bezahlung werden Ihnen die Tickets per E-Mail übersendet.

  4. Speicherung des Vertragstextes
    1. OTIUM-B speichert Ihre Buchung, die eingegebenen Buchungsdaten sowie den gesamten Vertragstext. Ihnen wird per E-Mail eine Buchungseingangsbestätigung mit der Auftragsbestätigung zugeschickt, die alle Buchungsdaten und den gesamten Vertragstext enthält. Auch haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Buchung als auch diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor dem Absenden Ihrer Buchung an uns, auszudrucken.

    2. Schließlich haben Sie über Ihr Kundenkonto jederzeit Zugriff auf die von Ihnen getätigten Buchungen.

  5. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
    1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 Bürgerliches Gesetzbuch.).
    2. Das Anbieten der zeitlich befristeten Nutzung eines Strandkorbs/ Freizeit-Fahrrades als Mietobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt, fällt unter diese Ausnahme (§ 5 a)). Daher besteht auch bei der Bestellung eines Tickets über die Plattform kein Widerrufsrecht.
  6. unsere Preise und der Ticketversand
    1. Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Die bestellten Tickets für Ihren Strandkorb werden Ihnen per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail- Adresse versendet.
  7. Zahlungsabwicklung
    1. Die Zahlung ist sofort fällig und erfolgt wahlweise per SOFORT oder Kreditkarte (VISA, Master Card oder American Express). Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.
    2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch unseren externen Dienstleister die BS PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, D- 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend „payone“), an die wir unsere Zahlungsforderung Ihnen gegenüber abtreten. Sie können in diesem Fall nur an payone mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir weiterhin für Fragen der Mängelhaftung und allgemeine Kundenfragen für Sie zuständig bleiben.
    3. Bei der Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Zahlung direkt auf der Buchungsseite. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung vom jeweiligen Zahlungsdienst durchgeführt und Ihr Konto belastet.
    4. Bei einer Zahlung per SOFORT erfolgt die Zahlung über das im Rahmen des Bestellprozesses angegebene Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto). Bitte beachten Sie, dass wir auch weiterhin für Ihre allgemeine Kundenanfragen zuständig sind.
  8. Gültigkeit der Tickets

    Tickets sind gültig:

    • bei Strandkörben: immer innerhalb der von Ihnen gebuchten Zeiten für den gebuchten Strandkorb im gebuchten Strandabschnitt;
    • bei Fahrrädern: immer innerhalb der von Ihnen gebuchten Zeiten.
  9. Weitergabe der Tickets
    1. Die Weitergabe eines Tickets und damit der Nutzungsberechtigung des betreffenden Strandkorbs an einen Dritten ist nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte an dem Ticket möglich. Der Dritte ist auf die Geltung dieser Nutzungsbedingungen hinzuweisen.

      Der Weiterverkauf oder die kommerzielle Verwertung von Tickets ist grundsätzlich verboten.

  10. Nachträglicher Zahlungswegfall
    1. Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von OTIUM-B .Die Nutzungsberechtigung des Strandkorbs ist unmittelbar an vollständige Zahlung gebunden.
    2. Sofern eine bereits erfolgte Zahlung nachträglich wegfällt, kann OTIUM-B das Ticket stornieren und im eigenen Namen vom Vertrag zurücktreten
  11. Kundenkonto

    Zur Nutzung der Plattform kann der Nutzer ein Kundenkonto anlegen. Im Kundenkonto kann der Nutzer seine Bestellungen einsehen und seine Daten und Einstellungen ändern.

  12. Gewährleistung und Haftung
    1. OTIUM-B haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leib, Leben und Gesundheit.
    3. OTIUM-B gewährleistet nicht, dass der Zugang zur Plattform jederzeit unterbrechungsfrei verfügbar ist. Die Verfügbarkeit kann unter anderem vorübergehend durch Wartungsarbeiten eingeschränkt sein.
    4. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Nutzern, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der überwiegend nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“), berührt diese Rechtswahl nicht die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    3. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

B. Mietbedingungen für Strandkörbe

  1. OTIUM-B ist von den jeweiligen Strandkorbeigentümern („Strandkorbvermietung“) zur Untervermietung der Strandkörbe berechtigt. Alleiniger Vertragspartner ist OTIUM-B.
  2. Zum Beginn der Mietzeit hat der Nutzer der Strandkorbvermietung vor Ort das Ticket unaufgefordert vorzuzeigen. Der Nutzer erhält sodann den Schlüssel des von ihm gemieteten Strandkorbs.
  3. Etwaige Mängel am Strandkorb sind der Strandkorbvermietung unmittelbar anzuzeigen.
  4. Die Mietzeit eines Strandkorbs richtet sich nach dem vom Nutzer gebuchten Zeitraum und endet automatisch mit dessen Ablauf. Mit Ablauf der Mietzeit endet auch die Berechtigung zur Nutzung des Strandkorbs automatisch.
  5. Die Untervermietung eines Strandkorbs ist nicht gestattet.
  6. Der Nutzer ist verpflichtet, den gebuchten Strandkorb am Ende der Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben, indem er ihn erhalten hat. Es ist insbesondere nicht gestattet, den Strandkorb umzusetzen, umzuwerfen oder mit Hilfsmitteln zu verankern bzw. abzustützen.
  7. Nach Ende der Mietzeit ist der jeweilige Strandkorb wieder mithilfe des Gitters sowie des zu Beginn ausgehändigten Schlüssels abzuschließen. Übergebene Schlüssel sind bei der Strandkorbvermietung zurückzugeben oder, sofern keine Person dort anzutreffen ist, in den vorhanden Schlüsselkasten zu hängen.
  8. Bei Verlassen des Strandkorbs ist darauf zu achten, dass keine persönlichen Gegenstände zurückgelassen werden.
  9. Den Anweisungen der Strandkorbvermietung vor Ort ist Folge zu leisten.

C. Mietbedingungen für Freizeit-Fahrräder

  1. OTIUM-B ist von der jeweiligen Fahrradvermietung („Fahrradstation“) zur Untervermietung der Fahrräder berechtigt. Alleiniger Vertragspartner ist OTIUM-B.
  2. Vorab sollte der eigene Versicherungsschutz überprüft werden, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Nicht jede Privathaftpflichtversicherung übernimmt standardmäßig die Haftung für die vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden an dem oder durch das gemietete Fahrrad. Dies gilt auch für den Verlust des Mietfahrrads
  3. Die Vermietung an Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsene
  4. Gemietete Fahrräder sind pfleglich zu behandeln. Vor Beginn der Fahrt, hat sich der Nutzer mit der allgemeinen Funktionsweise des gemieteten Fahrrads vertraut zu machen. Dabei ist insbesondere auf offensichtliche, die Verkehrssicherheit (z.B. Bremsen, Lichter, Reifendruck, Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte) beeinträchtigende Mängel zu achten.
  5. Liegt bei Nutzungsbeginn bzw. bei Abholung oder Anlieferung augenscheinlich ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, vor, hat der Nutzer dies unverzüglich gegenüber der Fahrradstation mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn dies im Laufe der Fahrt festgestellt wird. Tritt ein solche Fall ein, ist die Fahrradnutzung sofort zu unterlassen.
  6. Fahrräder sind allein in verkehrsüblicher Weise und unter Beachtung der gesetzlichen Regeln, vor allem der Straßenverkehrsordnung zu verwenden. Eine Nutzung auf unbefestigten Wegen ist nicht gestattet.
  7. Die Nutzung eines Fahrradhelms wird ausdrücklich empfohlen. Es ist jedoch Sache des Nutzers, sich mit den notwenigen Sicherungsmaterialen (u. a. Schutzhelm, Protektoren, pp.) auszustatten und zu sichern. Grundsätzlich besteht im besonderen Maße die eigenverantwortliche Ausrüstung seitens des Nutzers und den ihnen unterstehenden Schutzbefohlenen. Der Nutzer hat u. a. bei Anmieten eines Fahrrades mit Kindersitz oder Anhänger zu prüfen, ob der Sitz oder der Anhänger ordnungsgemäß und sicher angebracht wurde.
  8. Fahrräder sind außerhalb geschlossener Räume stets so abzuschließen, dass sie mit einem festen Gegenstand (Fahrradständer, Zaun, Laterne o.ä.) gesichert sind. Zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr ist das Fahrrad in einem verschlossenen Raum abzustellen. Schlüssel von Fahrradschlössern sind so zu verwahren, dass kein Dritter darauf unbefugt Zugriff erhält.
  9. Die Rückgabe erfolgt immer vor Ort der jeweiligen Fahrradstation, von der das Fahrrad übergeben wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich ist der vereinbarte Rückgabetag innerhalb der Geschäftszeiten der Fahrradstation.
  10. Aufgetretene Mängel sind bei Rückgabe stets der Fahrradstation mitzuteilen. Bei Schäden, die erst nach dem Gebrauch des Mieters entstanden und nicht auf dem üblichen Verschleiß und sachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, haftet der Nutzer. Für eine Reparatur werden die normalen Material- und Werkstattkosten in Ansatz gebracht.
  11. Eine vorzeitige Rückgabe von Fahrrädern berechtigt nicht zur anteiligen Erstattung der Miete.